Qualitätssiegel Genfer Siegel

Genfer Siegel – das wird für das Poinçon de Genève geprüft

Das Siegel der Stadt Genf, Poinçon de Genève genannt, ist ein wichtiges Qualitätssiegel für Uhren aus diesem Kanton. Hierfür werden Uhrwerk und Gehäuse auf Qualität, Verarbeitung und Präzision geprüft. So entstand das Genfer Siegel und so wird geprüft.

von | 12.01.2021

Poinçon de Genève – ein Qualitätssiegel mit großer Tradition

Auf den ersten Blick ist das Genfer Siegel unscheinbar. Dabei reichen die Ursprünge dieser Poinçon de Genève Punze mit dem Qualitätssiegel und dem Wappen der Stadt Genf weit zurück. Am 6. Dezember diesen Jahres1886 trat das erste Gesetz über die freiwillige Qualitätskontrolle von Taschenuhren am Genfer Observatorium in Kraft. Es bildete die Rechtgrundlage für die Verwendung des so genannten Genfer Siegel. Mit Wirkung vom 5. April 1957 erfuhr dieses Regelwerk dann eine erste massive Verschärfung. Der Poinçon de Genève verknüpfte sich fortan mit 11 verschieden Qualitätsforderungen. Dabei stand auch die Ganggenauigkeit zur Debatte. Für Armbanduhren mit einem Werkdurchmesser von maximal 30 Millimeter war im Zuge der Qualitätskontrolle ein strenges, insgesamt 18-tägiges Prüfprogramm vorgeschrieben. Erst nach Erfüllung aller Kriterien nahm der Prüfer die Punzierung vor.

Die akualisierte Version von 1994

Die nächste Fassung des Genfer Siegels datierte vom 22. Dezember 1994. Diese Qualitätskontrollen hatten sich z.B. die Uhrwerke von Cartier, Vacheron Constantin, L.U.C Chopard oder Roger Dubuis zu unterziehen. Zum Zwecke der Kontrolle mussten stets die nummerierten Werke bei der Genfer Uhrmacherschule vorgelegt werden. In deren Büroräumlichkeiten war die freiwillige Kontrolle der Genfer Uhren angesiedelt. Die Kontrolle selbst erfolgt einst wie heute über amtlich vereidigte Personen. Diese müssen Schweizer Staatsbürger und frei von Interessenskonflikten sein. Dabei können sich nicht Uhren aus aller Herren Winkel für das Poinçon de Genève bewerben. Es werden nur mechanische Uhrwerke akzeptiert, deren Zusammenbau und Reglage im Kanton Genf erfolgte. Das Reglement des Genfer Siegels umfasste 12 Voraussetzungen zum Qualitätsniveau aller Bestandteile und ihrer Verarbeitung. Sie bezogen sich auf die Stahlteile oder die Schraubenköpfe, Steine, Zahnräder, Wellen und Zapfen. Weitere Kriterien galten der Befestigung der Unruhspirale, der technischen Ausführung des Schwing- und Hemmungssystems, der handwerklichen Sorgfalt bei der Ausführung der Aufzugs- und Zeigerstellpartie sowie den Aufwand, welcher bei anderen Werksteilen zu betreiben ist. Nur von der Ganggenauigkeit war keine Rede. Aber hier legten die genannten Uhrenmanufakturen bereits selbst höchste Maßstäbe an, welche sich mit der offiziellen Chronometerprüfung COSC problemlos messen lassen konnten.

In den Jahren, die dieser Genfer Siegel Fassung folgten, war allerdings in Fachkreisen zunehmend Kritik an einem nicht mehr zeitgemäßen, weil zu niedrigen Anforderungsniveau des Genfer Siegels laut geworden. Bemängelt wurde u.a. die Tatsache, dass der Kriterienkatalog allein auf das Werk und nicht die ganze Uhr umfasst. Auch die fehlenden Aussagen über die Ganggenauigkeit gab Anlass zu Beanstandungen. Darüber hinaus mag das Ausscheiden von Patek Philippe ein weiterer Anlass gewesen sein, das Reglement gründlich zu überdenken und den gestiegenen Ansprüchen anzupassen. Die keineswegs leichte Aufgabe einer Neuordnung des Poinçon de Genève unter Berücksichtigung der unterschiedlichsten Hersteller-Interessen fielen im Jahr 2009 dem Einrichtung Timelab zu, der Stiftung des Genfer Labors für Uhrmacherei und Mikromechanik. Unter ihrem Dach wurde die Abteilung Genfer Siegel angesiedelt.

Timelab Stiftung in Genf

Der TIMELAB Stiftung unterliegt seit 2011 nun die Prüfung der Uhren und die Vergabe der Zertifikate

Das Jubiläum des Genfer Siegels als Neuanfang

Pünktlich zum 125. Jubiläum der traditionsreichen Qualitätspunze trat das gründlich renovierte, adaptierte und verschärfte Genfer Siegel Regelwerk am 09. November 2011 in Genf ans Licht der Öffentlichkeit. Weil die potenziellen Genfer Teilnehmer, darunter Chopard, Roger Dubuis und Vacheron Constantin natürlich nicht alles von heute auf morgen adaptieren konnten, steckten die Verantwortlichen einen vergleichsweise großzügigen Zeitrahmen. So traten zwar am 01. Juni 2012 die Vereinbarungen zum neuen Poinçon de Genève in Kraft, den Nutzern blieb allerdings ein weiteres Jahr zur Umstellung auf die verschärften Qualitätskriterien. Uhrwerke, welche sich in der Vergangenheit bereits für den damals gültigen Genfer Stempel qualifiziert hatten, durften selbstverständlich bleiben, wie sie sind. Auch an der Tatsache, dass es sich beim Genfer Siegel auch um ein Ursprungszeugnis handelt, rüttelte niemand. Die mechanischen Uhrwerke und eventuell auch zusätzliche Module (zum Beispiel Kalenderwerke) müssen im Kanton Genf montiert, justiert und eingeschalt worden sein. Dass höchste und feinste Uhrmacherkunst als Konstruktions- und Fertigungsgrundlage betrachtet wird, mag sich mit Blick auf die langen einschlägigen Traditionen von selbst verstehen. Ebenso das Faktum, dass die Antragsteller im Handelsregister des Kantons Genf eingetragen sein müssen. Weil in dieser Fassung des Qualitätssiegels Uhrwerk und Gehäuse zusammengehören, wurde auch die individuelle Nummerierung beider Komponenten unabdingbar. Die prinzipielle Voraussetzung für die Zuerkennung der Qualitäts- und Herkunftspunze legt das Genfer Siegel Regelwerk wie eh und je die Erfüllung eines klar definierten Kriterienkatalogs bezüglich Konstruktion, Fertigung und Feinbearbeitung fest. Zu diesem Zweck sind im Zuge einer Prüfung stets die Pläne, Komponenten und Werke oder Module bei Timelab einzureichen. Das gilt auch für extern zugelieferte Bauteile. Der Entscheidungsprozess für die Zuerkennung oder Ablehnung des Siegels nimmt anschließend rund zwei Wochen in Anspruch.

GENFER SIEGEL

Dafür, dass anschließend die Serienprodukte der eingereichten zertifizierten Uhr entsprechen, ist in erster Linie die Manufaktur selbst verantwortlich. Aber neben den periodischen, in einem Monitoring-Prozedere festgelegten Prüfintervallen behalten sich die unabhängigen Timelab-Mitarbeiter jederzeit unangekündigte Kontrollen in den Fertigungsateliers vor. Zum Vergleich und zur Kontrolle verbleiben die Referenz-Kits auf jeden Fall im Besitz des Timelab. Ihre Qualitäts-Beurteilung erfolgt unter Verwendung einer vierfach vergrößernden Lupe. Bei Bedarf können die Kontrolleure bis zum 15-fachen gehen. Jede Art von Kunststoff-Komponenten ist kategorisch ausgeschlossen. Keine Einwände bestehen hingegen bei modernen Silizium-Bauteile. Hinsichtlich der Ausführung und Feinbearbeitung beispielsweise von SchraubenköpfenFedern, Lagersteinen, Rädern, Trieben, Kloben, Brücken und Platinen wendet das Timelab ähnlich strenge Maßstäbe an wie schon zuvor. Auch die Ausführung des Schwing- und Hemmungssystems ist im umfassenden Regelwerk abhängig von der Größe des Uhrwerks genauestens definiert. Die Handlungsspielräume der Manufakturen sind also nicht sonderlich groß. Ähnliches gilt für die fortan auch Montage und Befestigung des Uhrwerks im Gehäuse. Das Timelab hat die zulässigen Komponenten genau festgeschrieben. Diese Pflichten treffen beispielsweise auch auf Chronographendrücker zu. Am Ende muss jedes Uhrwerk die Punzierung deutlich sichtbar tragen – tunlichst auf solchen Bauteilen, welche auch die in einer offiziellen Datenbank erfasste Seriennummer tragen. Will man doch so gegen Mariage-Modelle und Frankenwatches agieren.

POINÇON DE GENÈVE

Am Ende des Prüf- und Zertifizierungsprozedere steht nach den neuen Regelungen die fertige Uhr. Hier geht es um Wasserdichtigkeit, Funktion, Gangautonomie und –endlich wieder – auch die Ganggenauigkeit. Weil das Timelab die meistens ausgesprochen kostspieligen Uhren auch aus haftungsrechtlichen Gründen unmöglich in eigenen Räumlichkeiten checken kann, sind hier die Firmen selber gefragt. Was nicht heißt, dass Stichproben unterbleiben. Solche behält sich das Timelab jederzeit vor. Schummeln geht gleichwohl nicht, denn jeder Kunde weiß, was er in Punkto Präzision und Wasserdichtigkeit erhält. Speziell die exakt vordefinierten Werte zur Ganggenauigkeit lassen sich mit jeder Funkuhr detailliert nachprüfen. Dabei sind folgende Vorgaben besonders wichtig:
Nach sieben aufeinanderfolgenden Tagen in unterschiedlichen Positionen darf die Uhr nicht mehr als eine Minute von der Norm abweichen.
Die 
Wasserdichtigkeit muss mindestens bis drei bar Druck reichen.
Ein Unterdruck von 0,5 bar darf der Uhr ebenfalls nichts ausmachen.
Die 
Gangautonomie muss den angegebenen Herstellerwerten entsprechen.
Gleiches gilt für die vom Hersteller angegebene Funktionsweise und
Funktionssicherheit der Uhr.
Über all diese Faktoren müssen die Uhrenhersteller bei jeder Uhr, die das 
Genfer Siegel tragen und an dem sehr strengen Verfahren teilnehmen soll, genauestens Buch führen.
Selbst die Steuerakten mit Daten zu diesen Uhren mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Denn das Timelab behält sich jederzeit vor, die aufgezeichneten Daten zur Überprüfung bei den Manufakturen abzurufen.
Gilt es doch zu vermeiden, dass die Stadt und der Kanton Genf sowie ihr renommiertes Qualitätssiegel 
Poinçon de Genève an Ruf verlieren. 

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