Die Zukunft der Baselworld ist ungewiss

Uhrenmesse Basel ohne Rolex, Patek und Co.: Aus und Vorbei?

Die Zukunft der Basler Uhrenmesse steht durch den Weggang der führenden Uhrenmarken in den Sternen. Natürlich haben alle Konflikte mehrere Ursachen, die Korrespondenz der Basler Messegesllschaft MCH zeigt jedoch, wie sorglos die Baselworld die Beschwerden der Aussteller nahm.

von | 26.04.2020

Der Coronavirus brachte das Fass zum Überlaufen

Weltweit haben der Coronavirus und die von ihm ausgelöste Erkrankung Covid-19 schon zigtausende Todesopfer gefordert. Ein weiteres könnte die Basler Uhrenmesse Baselworld sein. Die pandemiebedingte Verschiebung des ursprünglich für Ende April 2020 anberaumten Messetermins löste eine schwerwiegende Kettenreaktion aus. Das, vorsichtig gesagt, etwas unglückliche Agieren der Basler Messegesellschaft MCH gipfelte zunächst in einer Demission der fünf Topmarken Rolex, Patek Philippe, Chanel, Chopard und Tudor. Dabei blieb es aber nicht. Wenige Tage später verkündete auch die LVMH Watch Division mit TAG Heuer, Hublot und Zenith den Rückzug von der Uhrenmesse. Bulgari hatte ja bereits vorher die Trennung vollzogen.

Seine Meinung hierzu brachte der CEO einer großen Marke, der an dieser Stelle namentlich nicht genannt werden möchte, in aller Kürze auf den Punkt: „Die Leitung der Baselworld hat die Angelegenheit vollkommen vergeigt. Der Umgang mit den Top-Ausstellern, welche nun die Reißleine gezogen haben, war völlig unangemessen. Rolex wäre bei einem akzeptablen Angebot mit Sicherheit zu einer Kompromisslösung bereit gewesen. Aber am Ende hat die Messeleitung die Aussteller einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung von Rolex, Patek Philippe, Chanel, Chopard und Tudor in jeder Hinsicht nachzuvollziehen.“

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Die Zeiten kommen nie mehr wieder. Hublot hat sich von der Baselworld vermutlich für immer verabschiedet.

Die Baselworld ohne die großen Marken  ist fraglich

Für Rolf Studer, den CEO der Familienmanufaktur Oris, bedeutet das Fernbleiben der fünf wichtigen Marken „das Ende der Baselworld, wie wir sie kennen. Die Baselworld hätte sich schon nach dem Ausscheiden der Swatch Group neu erfinden müssen. Jetzt hat sie keine andere Wahl mehr, als sich neu zu erfinden. Ihre Marktmacht ist verschwunden.“

Ihre Marktmacht ist verschwunden

Rolf Studer

CEO, Oris

Neue Verhandlungen mit der Uhrenmesse

Mit anderen Worten könnte man sagen, dass die Rolle der Baselworld von einem Veranstalter, welcher die Bedingungen von A bis Z diktieren konnte, zu einem Bittsteller mutiert ist. Ob Oris nochmals an der Messe teilnehmen wird, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. „Wir bedauern es“, so Rolf Studer, „dass es die Leitung der Baselworld nicht geschafft hat, sich mit den Schlüsselausstellern zu einigen. Für Oris stellt sich nun die Frage, welchen Wert eine Teilnahme unter den geänderten Vorzeichen noch hat. Und in welcher Form könnte eine Teilnahme überhaupt noch erfolgen.“
Die Frage, ob er sich vorstellen könnte, seine neuen Produkte künftig auch in Genf vorzustellen, beantwortet der sorgsam abwägende Oris-Chef folgendermaßen: „Das ist für uns eine von verschiedenen Möglichkeiten.“

Eine Teilnahme für 2021 und darüber hinaus haben wir nicht bestätigt.

Sascha Moeri

CEO, Bucherer

Neue Situation

Sascha Moeri, seines Zeichens CEO von Carl F. Bucherer ist in seinem Entscheidungsprozess hingegen schon einen Schritt weiter: „Wir standen in der jüngeren Vergangenheit in ständigem Austausch mit dem Management und dem Organisationsteam der Baselworld. Eine Teilnahme für 2021 und darüber hinaus haben wir nicht bestätigt. Der Entscheid einiger der größten Akteure der Uhrenindustrie, sich von der Baselworld zurückzuziehen, wird definitiv zu einem völlig neuen Messegeschehen  führen.“

Baselworld 2021 – Tempi passati?

Die Traditionsveranstaltung hat ihre Magnete und damit ihre Anziehungskraft verloren, weil ihr die versprochene Erneuerung nicht gelungen ist.  Alte Zöpfe braucht im Zeichen der vermutlich noch Monate dauernden Corona-Krise niemand mehr.
Wie heißt es so schön in einem Schreiben des Komitee der Schweizer Aussteller an die Baselworld vom 06. April 2020:Diese mangelnde Rücksichtnahme seitens des Managements der MCH Group erinnert leider an eine Zeit, von der wir dachten, sie sei vorbei.“

Um wirklich besser verstehen zu können, wie ungeschickt mit den Ausstellern kommuniziert wurde, hier einige ungekürzte Beispiele der Korrespondenz der Baselworld.

 

Die ungekürzte Chronologie eines Desasters in Briefen:

Schreiben des Schweizer Komittee an die Aussteller vom 01. April 2020, 09:31 Uhr

 Sehr geehrte …

letzten Freitag traf sich der Beirat der Baselworld per Videokonferenz. Michel Loris-Melikoff, Geschäftsführer der Baselworld, erwägt, auf der Grundlage von Artikel 18.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietvertrags zwei Optionen vorzuschlagen:

A: Für diejenigen, die im Januar 2021 zurückkommen wollen, werden 85% der bereits gezahlten Beträge als Anzahlung für die Ausgabe 2021 betrachtet. Die restlichen 15% werden von der MCH einbehalten, um einen Teil der im Jahr 2020 anfallenden Kosten zu decken. Der Restbetrag für die Teilnahme an der Ausgabe 2021 muss im September 2020 bezahlt werden.

B: Für diejenigen, die nicht beabsichtigen, im Januar 2021 zurückzukehren, sollte die Rückerstattung zwischen 25% und 28% der im Jahr 2020 gezahlten Beträge betragen.

Um die Interessen der Schweizer Aussteller an der Baselworld bestmöglich vertreten zu können, bitten wir Sie um Ihre Antwort auf die folgenden Fragen:

Frage 1: Welche der beiden oben genannten Optionen würden Sie wählen (unverbindliche Antwort)?

Frage 2: Sind die von Baselworld angekündigten Termine (28. Januar bis 2. Februar 2021) für Sie geeignet?

Frage 3: Welche Höhe der Rückerstattung erwarten Sie von den Hoteliers?

Um die Position des Schweizerischen Ausstellerausschusses rasch mitteilen zu können, bitten wir Sie, diese Umfrage bis Dienstag, 7. April, zu beantworten.

Während wir auf Ihre Antwort warten, wünschen wir Ihnen viel Glück in dieser nicht so offensichtlichen Zeit und vor allem kümmern wir uns um Sie und Ihre Familie.

Sekretariat

Schweizerisches Ausstellerkomitee an der Baselworld

 

Im Laufe des 1. April entfiel seitens der Baselworld die ursprüngliche Variante B, welche eine Nicht-Teilnahme an der Baselworld 2021 und eine Rückerstattung zwischen 25% und 28% der im Jahr 2020 gezahlten Beträge vorsah.

 

eMail des Baselworld Exhibitor Service an die Aussteller vom 01. April 2020, 19:29 Uhr

Sehr geehrte ….

zuerst einmal hoffen wir, dass es Ihnen und Ihren Familien gut geht. Trotz aller wirtschaftlichen Sorgen ist die Gesundheit ohne Zweifel das wichtigste Gut.

Die Auswirkungen der COVID-19 Krise treffen uns alle sehr hart, egal ob klein oder gross, egal ob in einem Entwicklungsland oder in einer boomenden Metropole. Aber wir von der MCH Gruppe sind zuversichtlich, dass wir zusammen mit Ihnen diese Situation bewältigen. Wir brauchen nun gegenseitiges Verständnis, ehrliche Kommunikation und Solidarität, um diese Herausforderung gemeinsam zu bewältigen.

Wie Sie wissen, mussten wir leider auch die Baselworld 2020, die vom 30. April bis 5. Mai 2020 hätte durchgeführt werden sollen, auf Januar 2021 verschieben. Wir haben den Termin mit zahlreichen Vertretern der Uhren-, Schmuck- und Edelsteinbranche erörtert und sind uns aber auch alle bewusst, dass wir es nicht allen Kunden recht machen können. Trotzdem scheint dieser Termin nach einem anspruchsvollen und schwierigen 2020 der erste mögliche und sinnvolle Termin. Wir hoffen, dass die Spitze der Krise im Herbst 2020 vorbei sein wird.

Als nächsten Schritt haben wir die wirtschaftliche Situation analysiert. Unsere Teams arbeiten ein ganzes Jahr auf die Baselworld hin, wobei hohe interne und externe Kosten entstehen, um einen Event im Ausmass der Baselworld zu organisieren. Unter § 21.6 des Zusatzreglements für Aussteller wurde deshalb u.a. das Folgende berücksichtigt: „(…) Muss die Baselworld aus wichtigem Grund abgesagt, vorzeitig abgebrochen, verschoben, verkürzt oder den Umständen angepasst werden, so ist die MCH Messe Basel von ihren Leistungspflichten entbunden und die Aussteller haben gegenüber der MCH Messe Basel weder einen Anspruch auf Erfüllung, noch auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Schadenersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, unter Abzug der bereits von der MCH Messe Basel erbrachten Aufwendungen im Zusammenhang mit der abgesagten, abgebrochenen, verschobenen, verkürzten oder den Umständen angepassten Baselworld. (…)“
MCH bietet allen Ausstellern eine kulante Lösung an und trägt den grössten Teil der aufgelaufenen Kosten selbst. Da es sich in diesem Fall aber nicht ausschliesslich um eine behördlich verordnete Absage bzw. Verschiebung der Baselworld, sondern um eine globale Krise handelt, von der alle Beteiligten, also auch Sie lieber Kunde, unsere Lieferanten, Partner und auch die gesamte MCH Gruppe, stark betroffen sind, haben wir uns in Abstimmung mit unsere Verwaltungsrat entschieden, Ihnen trotz unserer aufgelaufenen Kosten von ca. CHF 18,36 Mio. und entgegen dem vertraglich Vereinbarten (siehe oben § 21.6 unseres Reglements) folgende Varianten anzubieten:

Variante A:

  • 85 % Ihrer vereinbarten Standgebühr für die Teilnahme an der Baselworld 2020 („vereinbarte Standgebühr“) werden auf die Baselworld 2021 vorgetragen;
  • die restlichen 15 % Ihrer vereinbarten Standgebühr werden mit den aufgelaufenen Kosten verrechnet.

Variante B:

  • 30% Rückzahlung Ihrer vereinbarten Standgebühr, sofern Ihre geleisteten Vorauszahlungen eine Rückzahlung überhaupt erlauben;
  • 40% Ihrer vereinbarten Standgebühr für die Teilnahme an der Baselworld 2020 („vereinbarte Standgebühr“) werden auf die Baselworld 2021 vorgetragen;
  • 30% Ihrer vereinbarten Standgebühr werden mit den aufgelaufenen Kosten verrechnet.

Die vorgeschlagenen Varianten weichen vom vertraglich Vereinbarten in § 21.6 des Zusatzreglements für Aussteller zu Ihren Gunsten ab und erlauben uns, eine realistische Planung der Baselworld 2021 anzugehen.

Unser Angebot ist rechtlich unverbindlich und nur bis am 30. April 2020 gültig. Sollten Sie mit einer Variante A oder B unserer Kulanzlösung einverstanden sein, bitten wir Sie höflich, dieses Schreiben unter Angabe der für Sie passenden Variante A oder B unterzeichnet an uns zu retournieren. Sollten Sie unsere Kulanzlösung innert der genannten Frist nicht annehmen, werden wir Ihnen die aufgelaufenen Kosten gemäss § 21.6 des Zusatzreglements für Aussteller in Rechnung stellen und mit den von Ihnen geleisteten Zahlungen verrechnen.

Die digitale Experience Plattform – zum Start kostenlos für alle unsere Partner. Wir bereiten uns jetzt intensiv auf die Zeit nach der Krise vor. Wie anlässlich der Abschluss-Pressekonferenz 2019 bereits angekündigt, haben wir uns entschieden, in eine digitale Plattform zu investieren, die vor allem die Marken und Produzenten mit den Konsumenten verbinden soll. Hier geht es nicht um eine Verkaufsplattform, sondern um eine digitale Plattform, welche die Community mit Inhalten und Emotionen das ganze Jahr über verbindet. Der Launch war ursprünglich für die Baselworld 2020 geplant. Wir arbeiten jetzt mit Hochdruck daran, diesen Launch trotzdem durchzuführen, da wir überzeugt sind, dass Sie in Folge der Absage zahlreicher Veranstaltungen erst recht über Ihre Produkte digital kommunizieren wollen. Ursprünglich hätten wir für den Launch die attraktiven Contentplatzierungen verkauft. Um Sie noch besser zu unterstützten, haben wir beschlossen, diese Platzierungen bis im August 2020 kostenlos zur Verfügung zu stellen. Damit können wir zwar den Live-Event Baselworld 2020 in Basel nicht ersetzen, aber zumindest eine digitale Plattform im Frühsommer präsentieren. Wir verfolgen somit auch weiterhin unsere Strategie einer Community-Plattform, welche aus Live Event und digitaler Plattform besteht.  Wenn Sie zusätzlich zur Variante A oder B von diesem Angebot profitieren wollen, bitten wir Sie höflich, dies am Ende des Schreibens entsprechend anzukreuzen und unterschrieben an uns bis spätestens am 30. April 2020 zu retournieren. Unser Baselworld Team wird Sie in den nächsten Tagen kontaktieren, um die weitere Abwicklung mit Ihnen im Detail zu besprechen.

Wir bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und wünschen Ihnen viel Energie und Weitsicht für die kommenden Entscheide, aber, nochmals, vor allem beste Gesundheit.

Schreiben des Komitee der Schweizer Aussteller an die Baselworld vom 06. April 2020

Herr Generaldirektor der Baselworld,

in Beantwortung der E-Mail, die wir am 1. April dieses Jahres erhalten haben, möchten wir Ihnen im Namen des Schweizerischen Aussteller-Komitees der Baselworld mitteilen, dass die grosse Mehrheit unserer Mitglieder mit den Vorschlägen der MCH Group bezüglich der Rückerstattung der von den Ausstellern für die Ausgabe 2020 bezahlten Beträge unzufrieden ist.

Einerseits rechtfertigen Sie mit den Bestimmungen der Allgemeinen Vorschriften die Nichterstattung bereits entstandener Kosten, während Sie uns andererseits Lösungen mit variabler Geometrie anbieten, die lediglich die Realität der tatsächlich entstandenen Kosten in Frage stellen.

Aber das ist nicht der Punkt. Eine Ausnahmesituation, eine Ausnahmelösung. Während Bund und Kantone immer wieder erklären, dass das unmittelbare Ziel die Aufrechterhaltung des Wirtschaftsgefüges ist und dass dazu die regulatorischen Rahmenbedingungen oder rechtlichen Zwänge angepasst werden müssen, beschränkt sich die MCH Group zur Rechtfertigung ihres Standpunktes auf eine rigorose Lektüre der Vertragsbestimmungen.

Mehr wäre von der MCH Group zu erwarten gewesen, die, daran sei hier erinnert, in den Händen öffentlicher Aktionäre liegt, wobei allein die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Zürich sowie die Stadt Zürich 49% des Aktienkapitals halten.

Ihre Vorschläge sind umso irreführender, als Dr. Ulrich Vischer, der Präsident des Verwaltungsrates der MCH Group, am 26. März dieses Jahres öffentlich erklärt hat, dass die MCH Group über „reichlich Liquidität“ verfügt.

Den Ausstellern, die im Februar dieses Jahres gemahnt wurden, den Restbetrag für die Ausgabe 2020 zu bezahlen, ist das völlig unverständlich. Diejenigen, welche das getan haben, fühlen sich wirklich so, als ob sie ausgetrickst worden wären.

Schließlich verstärkt die Tatsache, dass Sie eine Frist für eine Antwort auf Ende April gesetzt haben, noch den Eindruck, dass Sie den Eindruck erwecken, Sie seien sich der aktuellen Situation, in der sich Ihre Kunden, die Aussteller, befinden, nicht bewusst.

Diese mangelnde Rücksichtnahme seitens des Managements der MCH Group erinnert leider an eine Zeit, von der wir dachten, sie sei vorbei.

Mit anderen Worten: Das Schweizerische Ausstellerkomitee der Baselworld bittet Sie, Ihre Position grundlegend zu überdenken, indem Sie alle Verweise auf vertragliche Bestimmungen aufgeben und die vollständige Rückerstattung der geleisteten Vorauszahlungen für die Ausgabe 2020 vorschlagen.

Unserer Ansicht nach wäre diese elegante Lösung der beste Weg, um Aussteller, die dazu in der Lage sind, zur Teilnahme an einer künftigen Veranstaltung der Baselworld zu bewegen.

Andernfalls befürchten wir, dass dies das schlichte Ende der Baselworld wäre, zumal die im Januar 2021 gewählten Termine für die Schmuck-, Edelstein- und Perlenbranche nicht geeignet sind und die Koordination mit „Watches & Wonders“ (SIHH) nicht mehr besteht.

In Erwartung Ihrer Antwort wären wir Ihnen, Herr Generaldirektor, dankbar, wenn Sie den Ausdruck unserer freundlichen Grüße entgegennehmen würden.

gez.

Hubert J. du Plessix

Präsident des Komittee der Schweizer Aussteller

 

Schreiben des CPHE (Komitee der europäischen Uhrenindustrie) an Michel Loris-Melikoff vom 07. April 2020

Sehr geehrter Herr Loris-Melikoff,

der Ständige Ausschuss der europäischen Uhrmacherkunst CPHE wurde 1977 gegründet. Es ist das Ergebnis des 1967 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz geschlossenen Abkommens über Uhrenprodukte. Ziel des CPHE ist es, Fragen von allgemeinem Interesse und von gemeinsamem Interesse für die europäische Uhrmacherkunst zu untersuchen, die Verteidigung und Vertretung der Interessen der europäischen Uhrmacherkunst in internationalen Organisationen und Behörden zu gewährleisten, aber auch die Arbeit der Gemischten Kommission Schweiz-EU für die Uhrmacherkunst zu unterstützen, die die Abkommen von 1967 und 1972 regelt.

Sie vereint derzeit Vertreter der deutschen, französischen, italienischen und schweizerischen Uhrenindustrie. Die Schweizer Delegation unter der Leitung der FH hat dieses Jahr den Vorsitz und stellt das Generalsekretariat des CPHE.

Die Verschiebung der Ausgabe 2020 der Baselworld und, als Folge davon, die Vorschläge bezüglich der Bedingungen für die Rückerstattung der von den Ausstellern bereits zugesagten Beträge haben bei den im CPHE vereinten Uhrenindustrien eine Reihe von Bedenken und Kritiken ausgelöst. Wir beziehen uns hier insbesondere auf die Briefe, die in jüngster Zeit von Eurotempus, dem Verband der Uhrmacherei und verwandter Aktivitäten der Europäischen Union, und vom Schweizerischen Ausstellerausschuss der Baselworld an Herrn Vischer, Präsident des Verwaltungsrates der MCH, und an Sie gerichtet wurden.

Das CPHE ist sich der beispiellosen und aussergewöhnlichen Umstände voll bewusst, unter denen die Geschäftswelt als Ganzes derzeit leidet, möchte aber dennoch seine tiefe Besorgnis über die den europäischen und schweizerischen Ausstellern vorgeschlagenen Vorkehrungen bezüglich der Verschiebung der Baselworld zum Ausdruck bringen. Das CPHE kann die Bedenken nur teilen und die von den europäischen und schweizerischen Verbänden geäußerten Erwägungen unterstützen. Wir danken Ihnen daher im Interesse unserer Industrien, dass Sie ihnen die nötige Aufmerksamkeit und Wohlwollen entgegenbringen.

Wir danken Ihnen im Voraus und stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.

Sehr geehrter Herr Loris-Melikoff, bitte nehmen Sie unsere herzlichen Grüße entgegen.

gez.

Jean-Daniel Pasche

Präsident CPHE

Maurice Altermatt

Generalsekretär CPHE

 Nochmal richtig Kasse machen

Übrigens zeigt sich auch die Basler Hotellerie nicht unbedingt von ihrer besten Seite. Offensichtlich mochten manche Beherbergungsbetriebe kostenfreie Zimmerstornierungen infolge der unabdingbaren Terminverschiebung nicht akzeptieren. Beispielweise verlangt „Das Breite Hotel“, wie ein Marken-CEO mitteilte, 100 Prozent Stornogebühren. Das Grand Hotel Les Trois Rois, in dem u.a. Patek Philippe und Rolex Zimmer für das Top-Management und VIP-Kunden gebucht haben, demonstriert ebenfalls wenig Entgegenkommen. Auch wird bei Absagen der volle Messepreis fällig. Eine Verschiebung des gebuchten Zimmerkontingents auf die nun in den Sternen stehende Baselworld im Januar 2021 schlägt mit zehn Prozent zu Buche.

Diese Geschäftspolitik lässt vermuten, dass die Hotels angesichts davonschwimmender Felle noch ein letztes Mal kräftig Kasse machen möchte.

Das Fazit: Die Bereitschaft und die Fähigkeit zu Lernen sind in Basel, dieser Stadt am Rhein ganz offensichtlich unterentwickelt. Die Quittung kam. Und mit voller Wucht. Denn wie sagt man so schön: Am Ende knallt die Peitsche!

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