Nicht der Rede wert: zwei Jahre Garantie
In der EU erworbene Gegenstände, darunter logischer auch Armbanduhren, begleitet in aller Regel eine zweijährige Gewährleistung. Innerhalb dieser Frist geht die Beseitigung eventuell auftretender Sachmängel zu Lasten des Herstellers. Vorausgesetzt, der ist dafür verantwortlich. Anschließend ist der Kunde selbst gefragt.
Normaler Weise sollten mechanische Uhren bei pfleglichem Umgang und regelmäßiger Wartung auch danach keine weltbewegenden Probleme aufweisen. Weil mehr stets besser als weniger ist, haben einige Uhren-Manufakturen wie Breitling, Jaeger-LeCoultre, Omega und Rolex die Gewährleistungs-Zeitspanne, gemeinhin Garantie genannt, bereits ausgeweitet. Konkretes dazu findet sich hier.
Benchmark: acht Jahre und Serviceangebote
Ende 2019 ziehen nun auch Cartier und IWC nach. Beide Manufakturen gehören bekanntlich zum Richemont-Konzern. Wer in deren Genuss einer durchaus großzügigen Garantieverlängerung kommen möchte, muss sich allerdings registrieren.
Bei Cartier findet das statt unter der Adresse:
https://cartiercare.cartier.de/de/register/manual
Nach erfolgter Registrierung offeriert Cartier seinen Kundinnen und Kunden folgende Leistungen:
– Kostenlose Garantieverlängerung bis zu acht Jahren
– Einladung zu kostenlosen Funktionskontrollen
– Kostenfreie personalisierte Kundenservices
Ein ähnliches Angebot unterbreitet auch die Schaffhauser IWC allen Kunden, deren Kauf bis zu zwei Jahren zurückliegt. Und zwar ebenfalls nach der Anmeldung zum May-IWC-Programm unter folgender Adresse:
www.iwc.com/myiwc
Wie schon bei Jaeger-LeCoultre verknüpfen sich die Dienstleistungen dabei fest mit einer genau festgehaltenen Armbanduhr. Auch bei einem Wechsel des Eigentümers gelten sie so weiter.
Wer einen Schaden jedoch selbst zu verantworten hat, muss für die Folgen natürlich aus eigener Tasche aufkommen. Das ist aber wohl nicht ganz überraschend.
Vorbildcharakter
Dass solche kundenfreundlichen Initiativen Vorbildwirkung haben sollten, mag sich von selbst verstehen. Bei Richemont ist davon auszugehen, dass die übrigen Gruppenmarken dem Beispiel deshalb über kurz oder lang folgen werden.
Ein Uhrenhersteller, der überzeugt ist von seinen Produkten und deren Qualität, muss besagte Garantieverlängerung nämlich keineswegs fürchten. Schließlich bringt neben dem Verkaufsargument eine erfolgte Registrierung auch gleichermaßen wertvolle wie zukunftsträchtige Kundeninformationen ins Haus. Folglich gibt es keinen Grund zum Zögern.
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