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Swiss Made

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Der Schriftzug Swiss Made ist eine Ursprungsbezeichnung auf dem Zifferblatt und/oder auf dem Werk einer Schweizer Armbanduhr.

Swiss made gewinnt an Bedeutung

Das Swiss made als Symbol für Schweizer Qualitätsarbeit

Wann darf sich eine Uhr Swiss Made nennen?

Viele Uhren tragen den Schriftzug juristisch völlig korrekt, aber faktisch unverdient. Sie profitieren von einem revidierten Erlass über die Verwendung des Schweizer Namens für Uhren („Swiss Made“-Verordnung): Danach darf die Herkunftsbezeichnung „Swiss Made“ genutzt werden, wenn das Werk Schweizerisch ist. Montage, Einschalung und Endkontrolle müssen in der Schweiz erfolgen. Ebenso müssen die Bestandteile eines Uhrwerks also aus Schweizerischer Fabrikation mindestens 50 Prozent seines Werts ausmachen (Montagekosten nicht inbegriffen). Dann darf sich ein Uhrwerk bereits mit dem Titel „Swiss Made“ schmücken.

Damit kann z. B. auch folgende Armbanduhr als „Swiss Made“ gelten: Gehäuse, Band, Glas, Krone und Billigwerk aus Fernost. Mit Zifferblatt, Zeiger und Assortiment (Unruh, Spirale, Ankerhemmung) aus Schweizer Produktion wird die Werthürde von 50 Prozent somit übersprungen. Nicht zuletzt deshalb ringen qualitäts- und imagebewusste Hersteller um ein anerkanntes Garantie-Zertifikat für 100-prozentiges Swiss-Made.

Das neue, schön entworfene Kalber 12.1 von Kenissi für Chanel - baut auf dem Tudor Werk auf

Das neue Chanelkaliber 12.1 von Kenissi, der Rolex-Tochter, die auch für Tudor produziert

Swiss Made im Wandel der Zeit

Bis 1971 existierte übrigens gar kein Reglement zur Verwendung der Herkunftsbezeichnung „Swiss Made“. Um diese Gesetzeslücke zu schließen, legte man damals fest, dass fortan jede Uhr mit einem in der Schweiz zusammengesetzten Werk, egal wo auch immer eingeschalt, auf dem Zifferblatt das „Swiss Made“ tragen durfte. Die übrigen Komponenten (Gehäuse, Armband und Co.) spielten dabei keine Rolle.

In den darauf folgenden Jahren und Jahrzehnten setzte sich die Schweizer Uhrenindustrie kontinuierlich für verschärfte Regeln ein. Bei einer Generalversammlung des Verbands der Schweizerischen Uhrenindustrie FH in 2007 wurde eine Vorlage aufgesetzt, nach der bei mechanischen Uhren, die sich „Swiss Made“ nennen, mindestens 80 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssen. Bei elektronischen Uhren soll dieser Wert bei mindestens 60 Prozent liegen. Darüber hinaus müssen deren Prototypen in der Schweiz entwickelt und hergestellt werden.

2013 wurde die Vorlage, der zufolge 60 Prozent der Produktions – und Entwicklungskosten in der Schweiz anfallen müssen, verabschiedet.