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Poinçon de Genève

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Das Poinçon de Genève oder auch Genfer Siegel ist ein Qualitätssiegel für Uhren und stellt das Genfer Stadtwappen dar

Nach einem Reglement aus dem Jahre 1886 dürfen die Punze nur Uhren tragen, „bei denen durch die (offizielle) Prüfung festgestellt wurde, dass sie alle Eigenschaften von Qualitätsarbeit besitzen, die einen regelmäßigen und dauerhaften Gang gewährleisten, und an denen ein Minimum an von der Prüfungskommission festgelegten Arbeiten von Handwerkern gemacht worden ist, die im Kanton Genf wohnen.“

Genfer Siegel

Auf diesem VC Kaliber 1731 ist das Genfer Siegel angebracht.

Strikte Prüfung für das Poinçon de Genève

Zur einschlägigen Prüfung sind die nummerierten Werke bei der Genfer Uhrmacherschule vorzulegen. Dort ist das “Büro zur freiwilligen Kontrolle Genfer Uhren” nach dem offiziellen Dekret angesiedelt. Zur Vermeidung von Schummeleien oder Bestechungen sind die Kontrolleure – allesamt Schweizer Staatsbürger – amtlich vereidigt. Schließlich dürfen sie sich weder durch die Fertigstellung eigener Werke noch durch irgendwelchen Handel mit Uhren in Interessenkonflikte bringen. Dies bietet eine weitere Garantie dafür, dass bei der Zuerkennung des Genfer Siegels stets alles mit rechten Dingen zugeht.

Im Verordnungstext und in einem Pflichtenheft heißt es, dass nur solche mechanischen Uhrwerke zur Überprüfung eingereicht werden können, deren Zusammenbau und Reglage im Kanton Genf erfolgten. Das muss entweder der Kontrolleur oder der Hersteller beweisen können.

Kriterien für die Vergabe der Punze

Den größten Teil des Reglements beanspruchen insgesamt zwölf Festlegungen zum Qualitätsniveau aller Bestandteile und der Verarbeitung der Uhr. Für die Stahlteile sind u.a. polierte Kanten und satinierte Vorderseiten vorgeschrieben. Die Schraubenköpfe müssen poliert oder kreisgeschliffen, die Schraubenschlitze angliert sein.

Weitere Vorschriften gelten den Steinen, Zahnrädern, Wellen und Zapfen, der Befestigung der Unruhspirale am Unruhkloben, der technischen Ausführung des wichtigen Schwing- und Hemmungssystems, der handwerklichen Sorgfalt bei der Ausführung der Aufzugs- und Zeigerstellpartie sowie der Verarbeitung von anderen Werksteilen. Zum Beispiel akzeptiert das Büro keine Sperrfedern aus gebogenem Draht. Die kostengünstigen und daher weit verbreiteten Begrenzungsstifte für die Ankerschwingungen werden von den Kontrolleuren abgelehnt. Sie verlangen spezielle Ausfräsungen in der Platine.

Nur nach Erfüllung aller Kriterien und offizieller Freigabe darf ein Werk mit der „Poinçon de Genève“-Punze in den Handel gebracht werden.